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   LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2007 - L 8 SO 119/06   

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https://dejure.org/2007,35633
LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2007 - L 8 SO 119/06 (https://dejure.org/2007,35633)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24.05.2007 - L 8 SO 119/06 (https://dejure.org/2007,35633)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. Mai 2007 - L 8 SO 119/06 (https://dejure.org/2007,35633)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 20.10.1994 - 5 C 28.91

    Sozialhilfe - Heimunterbringung - Höhe der Heimkosten - Zumutbarkeit eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2007 - L 8 SO 119/06
    Dieser jetzt in § 75 Abs. 3 Satz 1 SGB XII bzw § 93 Abs. 2 Satz 1 BSHG geregelte Sozialhilfeanspruch auf Übernahme der Kosten (vgl. BVerwGE 97, 53, 56) ist als Geldleistungsanspruch zu qualifizieren und nicht als Sachleistungsanspruch (so ausdrücklich LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 9.12.2005 - 7 SO 4890/05 -).

    So hat das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 20. Oktober 1994 - 5 C 28.91 - BVerwGE 97, 53) entschieden, dass der Sozialhilfeträger, unter Heranziehung des sozialhilferechtlichen Bedarfsdeckungsgrundsatzes, Unterbringungskosten unabhängig davon übernehmen muss, ob den Grundsätzen des § 93 Abs. 2 Satz 2 BSHG (jetzt § 75 Abs. 3 SGB XII) Rechnung getragen ist.

  • VG Hannover, 12.06.2006 - 7 A 5927/03

    Einrichtung; Einrichtungsträger; Heimentgelt; Heimvertrag; Leistungsvereinbarung;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2007 - L 8 SO 119/06
    Für die gegenteilige Auffassung, dass der Sozialhilfeträger die Leistungen als Sachleistungen schon nach der ab dem 1. Juli 1994 geltenden Fassung der §§ 93 ff. BSHG (BGBl. I 1993, S. 2374; im folgenden als Fassung 1994 bezeichnet) erbringt (so VG Hannover, Urteil vom 12.6.2006 - 7 A 5927/03 -) oder der Sozialhilfeträger jedenfalls nach der ab dem 1. Januar 1999 geltenden Fassung der §§ 93 bis 93 d BSHG (BGBl. I 1996, S. 1088; im folgenden als Fassung 1999 bezeichnet) dem Hilfeempfänger die Leistungen in dieser Form zur Verfügung stellt (so ohne nähere Begründung und ohne die sich hieraus ergebenden rechtlichen Konsequenzen zu ziehen Schellhorn, BSHG, Kommentar, 16. Aufl. 2002, § 93 Rdnrn. 10 und 35 bis 38, und Roscher in LPK-BSHG, 6. Aufl. 2003, § 8 Rdnr. 20), finden sich im Gesetz keine (hinreichenden) Anhaltspunkte.

    Die vom SG und VG Hannover (Urteil vom 12.6.2006 - 7 A 5927/03 -) vertretene gegenteilige Auffassung vermag auch im Hinblick auf die ergangenen Bescheide über die Gewährung der Eingliederungshilfe nicht zu überzeugen.

  • BSG, 14.12.2000 - B 3 P 19/00 R

    Überprüfung von Verwaltungsakten in der Pflegeversicherung, Rückwirkung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2007 - L 8 SO 119/06
    Bestätigend kann das Urteil des Bundessozialgerichts vom 14. Dezember 2000 (- B 3 P 19/00 R - BSGE 87, 199) herangezogen werden.
  • BVerwG, 04.08.2006 - 5 C 13.05

    Sozialhilfeleistungen zur Pflege in einer Einrichtung aufgrund Vereinbarungen;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2007 - L 8 SO 119/06
    Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 4. August 2006 - 5 C 13/05 - BVerwGE 126, 295 = FEVS 58, 197) hat aus diesem Regelungszusammenhang nicht nur geschlossen, dass das Gesetz den Fall der Sozialhilfegewährung in einer Einrichtung, mit der keine Vereinbarung abgeschlossen ist, als Ausnahme versteht, sondern auch dass ein so genannter anderer Fall vorbehaltlich der Folgen einer Vereinbarungskündigung nur gegeben sind, wenn in Bezug auf eine Einrichtung entweder der Abschluss einer Vereinbarung von vorne herein gar nicht angestrebt war oder eine Vereinbarung - sei es in direkten Verhandlungen, sei es mit Hilfe einer Schiedsstellenentscheidung - endgültig nicht mehr zustande kommen kann.
  • OVG Niedersachsen, 26.04.2006 - 4 LC 238/04
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2007 - L 8 SO 119/06
    Lediglich aus § 77 Abs. 2 Satz 3 SGB XII bzw § 93b Abs. 2 BSHG ergibt sich, dass eine Vergütungsvereinbarung, die gemäß § 77 Abs. 1 Satz 1 SGB XII bzw § 93b Abs. 1 Satz 1 BSHG prospektiv auf einem künftigen Zeitraum ausgerichtet sein muss, nicht zu einem Zeitpunkt vor dem Tag ihres Abschlusses in Kraft treten darf (vgl hierzu Neumann, Rechtsfolgen der Kündigung einer Leistungsvereinbarung im Sozialhilferecht, aaO, Seite 38f; derselbe in Hauck/Noftz, aaO, § 77 Rdnr 42; a.A. OVG Lüneburg, Urteil vom 26. April 2006 - 4 LC 238/04 - S 24 f. des Urteilsabdrucks).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.01.2006 - L 8 SO 106/05
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2007 - L 8 SO 119/06
    Die Neufassung bedeutete keine Rückkehr zum früher üblichen Selbstkostendeckungsprinzip, da ein nachträglicher Ausgleich von Überschüssen und Fehlbeträgen auch bei einer späteren (Gerichts-)Entscheidung nicht stattfindet (siehe dazu Senatsbeschluss vom 3. Januar 2006 - L 8 SO 106/05 ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.10.2005 - L 8 SO 60/05
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2007 - L 8 SO 119/06
    Vielmehr müsste er darauf drängen, dass der Einrichtungsträger entweder eine Vereinbarung iS des § 75 Abs. 3 SGB XII bzw § 93 Abs. 2 BSHG mit dem Sozialhilfeträger abschließt oder zumindest ein Leistungsangebot iS des § 75 Abs. 4 SGB XII bzw § 93 Abs. 3 BSHG vorlegt (vgl Senatsbeschluss vom 7. Oktober 2005 - L 8 SO 60/05 ER -).
  • BSG, 15.08.2002 - B 7 AL 24/01 R

    Vorläufige Bewilligung von Eingliederungshilfe - abschließende Entscheidung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2007 - L 8 SO 119/06
    Eine Vorschusszahlung schließt jedoch nicht aus, dass die vollständige begehrte Leistung zu zahlen ist, wenn deren materielle Voraussetzungen gegeben waren oder die Voraussetzungen für die Vorschusszahlung nicht vorlagen (vgl hierzu BSG, Urteil vom 15.08.2002 - B 7 AL 24/01 R - SozR 3-4100 § 147 Nr. 1).
  • BSG, 21.03.1996 - 11 RAr 101/94

    Zuflußprinzip bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2007 - L 8 SO 119/06
    "Ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung liegt vor, wenn sein Regelungsinhalt - vom Zeitpunkt des Erlasses des Verwaltungsaktes her - nach seinen rechtlichen Wirkungen in die Zukunft fortwirken soll, sich also über eine einmalige Gestaltung der Rechtslage hinaus auf eine gewisse - bestimmte oder unbestimmte - zeitliche Dauer in der Zukunft erstreckt (BSGE 56, 165; 58, 27; 61, 286; 78, 109).
  • VGH Bayern, 23.03.2005 - 12 B 01.1916

    Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege in einer Einrichtung, (fehlende)

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2007 - L 8 SO 119/06
    "Anders als im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen die Sozialhilfeträger keine Sachleistungen, sondern übernehmen die Aufwendungen, die dem Hilfeempfänger durch die Unterbringung und Betreuung entstehen, also die ihm von der Einrichtung in Rechnung gestellten Kosten (Bay VGH, Urteil vom 23.3.2005 - 12 B 01.1916 -, Beschluss des erkennenden Senats vom 30.1.2006 - 4 LA 286/03 - Mergler/Zink, BSHG, Kommentar, Stand: August 2004, § 93 Rdnr. 30 c).
  • BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 9.94

    Anspruch auf blindengerechten PC im Rahmen der Eingliederungshilfe -

  • BVerwG, 19.02.2001 - 5 C 4.00

    Anrechnung von nachgezahltem Arbeitsentgelt auf Sozialhilfeanspruch; Nachzahlung,

  • BVerwG, 26.09.1991 - 5 C 14.87

    Sozialhilfe - Anspruch auf Sozialhlife - Rücknahme

  • BSG, 30.01.1985 - 1 RJ 2/84

    Ablehnung eines Rentenantrages - Verwaltungsakt ohne Dauerwirkung - Rücknahme

  • OVG Niedersachsen, 12.07.2006 - 4 LC 309/02

    Anspruch auf Eingliederungshilfeleistungen wegen psychischer Erkrankung;

  • BVerwG, 30.11.1966 - V C 29.66

    Verwaltungsgerichtliche Nachprüfung des Begehrens auf Hilfe zum Lebensunterhalt -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2006 - L 8 SO 83/05

    Anforderungen an die Bewilligung von Hilfe zur Pflege nach den Bestimmungen des

  • BSG, 16.02.1984 - 1 RA 15/83

    Nichtleistungsbescheid - Dauerwirkung eines Verwaltungsaktes - Vormerkung einer

  • BSG, 13.05.1987 - 7 RAr 62/85

    Arbeitslosengeld - Bewilligungsbescheid - Bindende Bewilligung -

  • LSG Baden-Württemberg, 09.12.2005 - L 7 SO 4890/05

    Rechtsschutzbedürfnis für Beschwerde nach einstweiliger Anordnung, Voraussetzung

  • SG Hildesheim, 28.09.2010 - S 34 SO 252/05

    Durchführung eines externen Vergleichs durch die Schiedsstelle ist für die

    In Abkehr vom früheren sog. "Selbstkostendeckungsprinzip" soll heute eine leistungsgerechte Vergütung nach dem "Prinzip der prospektiven Entgelte" erfolgen (zur Historie ausführlich: BVerwG, Urteil vom 01.12.1998, Az.: 5 C 17/97; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.05.2007, Az.: L 8 SO 119/06).
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